Impressum
Petra Ruge
Am Altendeich 8
25376 Borsfleth
Telefon: 04124/207 305
Telefax: 04124/207 499
UST-Id. Nr. DE 25 255 34 83
Die Fotos auf diesen Seiten sind Eigentum der Firma
Hadhi-dog-Trike
und es bedarf der schriftlichen Genehmigung, wenn Fotos von diesen Seiten zum Zwecke von Veröffentlichungen genommen werden.
Einfach eine kurze schriftliche Anfrage und Fotos, die die Inhaber dieser Seiten mit ihren Hunden zeigen, werden gerne weitergegeben!
DANKE für das Verständnis!
Unsere AGB´s:
I. Allgemeines
1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Verkäufe handgefertigter Hadhi-dog-Trikes und Hadhi-dog-Scooter und deren Teile vom Verkäufer an den Käufer.
2. Es gelten ausschließlich diese Bedingungen. Abänderungen dieser Geschäftsbedingungen, mündliche Nebenabreden, nachträgliche Änderungen dieses Antrages und etwaige Zusicherungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit schriftlicher Bestätigung des Verkäufers.
3. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande. Für den Umfang der beiderseitigen Vertragsverpflichtungen, mögen sie Haupt-Nebenleistungen oder Rahmenbedingungen betreffen, ist nur diese Auftragsbestätigung maßgebend.
4. Der Verkäufer behält sich geringfügige Konstruktions- und Formänderungen der Rahmen während der Lieferzeit vor, sofern hierdurch die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird.
5. Die Angaben des Verkäufers über Maße und Gewichte und auch über Dauer und Maß der Benutzung, in jeder Art von Veröffentlichungen, sind Änderungswerte, die nachfolgend noch geringfügig abweichen können.
6. Das Kopieren von Inhalten als auch Fotos dieser Seiten ist nicht gestattet und bedarf einer schriftlichen Genehmigung seitens Hadhi-dog-Trike, denn alle hier gezeigten imd beschriebenen Inhalte sind geistiges Eigentum von Hadhi-dog-Trike.
7. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ungültig sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.
II. Preise
1. Die Rechnungsstellung und Lieferung erfolgen zu dem am Tage des Vertragsabschlusses geltenden Preises incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Der Käufer trägt die Kosten der Transportversicherung, der Verladung und Überführung sowie etwaige Zollkosten und Zulassungskosten.
3. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für Transportschäden gleich welcher Art; der Verkäufer tritt jedoch eventuell bestehende Schadensersatzansprüche gegen Dritte, Schädiger oder eine Transportversicherung an den Käufer ab, damit dieser direkt Schadensersatzansprüche gegen Dritte geltend machen kann.
III. Zahlungsbedingungen
1. Das Hadhi-dog-Trike bzw. der Hadhi-dog-Scooter werden innerhalb der vereinbarten Lieferfrist nach Eingang der hälftigen Anzahlung bzw. der Gesamtsumme auf dem Konto des Verkäufers versandbereit sein.
Bei sofortiger Zahlung der Gesamtsumme wird 2 % Skonto gewährt.
Bei Zahlung in zwei Beträgen (ohne Abzug) wird die hälftige Anzahlung mit der Auftragsbestätigung fällig. Nach Eingang dieser Zahlung beginnt die genannte Lieferfrist zu laufen. Die Restsumme wird dann bei Fertigstellung bzw. Anzeige der Versandbereitschaft fällig.
IV. Eigentumsvorbehalt
1. Die verkaufte Sache bleibt bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich aller Nebenforderungen wegen verspäteter Zahlungen im alleinigen Eigentum des Verkäufers.
2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige Überlassung unzulässig.
V. Lieferung
1. Die bestätigten Lieferfristen, die nach Möglichkeit eingehalten werden, sind für den Verkäufer unverbindlich. Werden diese um mehr als 1 Monat überschritten, so ist der Käufer berechtigt, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird der Kaufgegenstand auch dann nicht geliefert, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Kaufantrag zurücktreten.
2. Die Lieferfrist beginnt mit dem Eingang einer Zahlung beim Verkäufer.
VI. Übernahme
1. Der Käufer ist angehalten bei Übernahme des Hadhi-dog-Trikes oder des Hadhi-dog-Scooters durch die Spedition oder eine Transportfirma vor Abgabe einer Unterschrift zur Bestätigung der Übernahme, die Ware auf etwaige Transportschäden zu prüfen. Später angezeigte Mängel schließen einen Schadenersatzanspruch aus.
VII. Gewährleistung
1. Eine Gewähr des Verkäufers für Fehlerfreiheit im Material und der Werksarbeit wird in der Dauer von 2 Jahren ab Lieferdatum bzw. Rechnungsstellung und zwar nur dem ersten Abnehmer gegenüber geleistet.